Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. VERTRAGSSCHLUSS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Um eine Reservierung entweder online oder telefonisch zu formalisieren, wird davon ausgegangen, dass die Termine ab dem Zeitpunkt blockiert sind, an dem das Unternehmen eine Überweisung in Höhe von 50% oder 100% der Gesamtkosten des Charter (inklusive Mehrwertsteuer) erhält. Bei einer Reservierung von 50% muss der Restbetrag am Tag der Einschiffung, vor Beginn der Vermietung, über eine der folgenden Zahlungsmethoden beglichen werden:

  • Debit/Kreditkarte: Visa, MasterCard, AMEX
  • Cas
  • Paypal (Reservierungen über die Website)
  • Banküberweisung (nach Rücksprache mit dem Eigner):

BANCO BANKIA

ES34 2100 3345 4813 0003 2331

Smart Boats Mallorca 2019 S.L.

Land des Steuersitzes: Spanien


II. STORNIERUNGEN

Stornierungen mehr als 30 Tage vor dem Auslaufen des Schiffes: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Mietpreises erhoben.

Stornierungen weniger als 30 Tage vor dem Auslaufen des Schiffes: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Mietpreises erhoben.

Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, einige der vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird dem Mieter die Möglichkeit geboten, entweder die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags ohne weitere Forderungen zu erhalten oder eine Vertragsänderung zu akzeptieren, in der die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Preis festgelegt sind.

Bei Tagesmieten kann der Vermieter bei Wetterbedingungen, die die Sicherheit der Navigation beeinträchtigen könnten, die Vermietung auf ein anderes Datum verschieben, je nach Verfügbarkeit des Bootes, oder dem Mieter die volle Chartergebühr zurückerstatten, wie es der Mieter wünscht.

 

III. KRAFTSTOFF

Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Alle Boote werden mit vollem Tank übergeben, und es liegt in der Verantwortung des Kunden, sie bei der Rückgabe an den Hafen wieder vollgetankt abzugeben.

Das Charterunternehmen bietet einen vollständig kostenlosen Service an, um den Kunden zur Tankstelle zu begleiten, um ihm zusätzliche Sicherheit zu bieten.

 

IV. KAUTION

Beim Unterzeichnen der Dokumentation und beim Betreten des Schiffes muss der KUNDE eine Kaution als Sicherheit für Schäden, Verluste, Brüche oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch des Schiffes und seines Inhalts hinterlegen.

Die Kaution kann entweder per Kreditkarte oder in bar im Hafen bezahlt werden. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Rückzahlungsfrist für die Kaution von den Bedingungen der Bank festgelegt (normalerweise 1-2 Tage, kann jedoch je nach Kartenart/Bank 8-20 Tage betragen).

 

V. RÜCKGABE

Verspätete Rückgabe des Bootes wird mit 50€ pro 30 Minuten Verspätung bestraft.

Das Boot muss am selben Abholpunkt im Lieferhafen zurückgegeben werden, unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Zeit.

 

VI. KUNDENDOKUMENTATION

Der Kunde muss vor Beginn seiner Miete einen europäischen Personalausweis und/oder Reisepass in physischer Form, lesbar und in gutem Zustand und gemäß spanischem Recht akzeptiert vorlegen.

Im Falle der Vermietung eines Bootes OHNE KAPITÄN muss der Mieter oder eine von ihm autorisierte Person obligatorisch die Dokumentation vorlegen, die die Eignung zum Steuern des reservierten Bootes nachweist.

Der Mieter muss per E-Mail an die Adresse info@smartboatsmallorca.com rechtzeitig vor dem geplanten Abflug eine Kopie des Bootsführerscheins und des Personalausweises oder Reisepasses der Person, die die Funktionen des Bootskapitäns ausüben soll, senden. Bei etwaigen Verstößen lehnt der Vermieter jede Verantwortung ab, und alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter das Boot nicht zur Verfügung zu stellen, wenn der Kapitän nicht über ausreichende Fähigkeiten und Kompetenzen zu verfügen scheint, trotz der vorgelegten Titel. In einem solchen Fall werden die erhaltenen Beträge zurückerstattet und der Vertrag automatisch aufgelöst. Alternativ und sofern verfügbar, kann der Vermieter einen ihm vertrauenswürdigen Kapitän anbieten, und der Mieter muss 200€ als Gehalt zahlen. Wenn der Mieter sich weigert, den vom Vermieter bereitgestellten Kapitän zu mieten, verliert der Mieter die bei der Buchung des Bootes hinterlegte Kaution, und die Charter wird automatisch storniert.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Bootsführerschein für das Steuern von Freizeitbooten in Spanien ordnungsgemäß anerkannt ist und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. In diesem Sinne übernimmt der Mieter ausdrücklich die Verantwortung für die Konsequenzen der Bootsmiete sowie für Schäden und Verluste, die aus irgendeinem Grund dem Vermieter entstehen können. Wenn der Bootsführerschein des Herkunftslandes des Mieters, der ihn zum Steuern von Booten berechtigt, nicht im Anhang IX der RD 875/2014 oder eines ersetzenden Gesetzes aufgeführt ist, erfolgt die Vermietung auf eigenes Risiko und unter eigener Verantwortung, wobei die Kaution für ein solches Boot das Doppelte des für das betreffende Boot festgelegten Betrags beträgt und niemals weniger als TAUSEND FÜNFHUNDERT (1.000,- €) EURO beträgt. Im Falle einer Bestrafung durch die maritimen Behörden behält sich der Vermieter das Recht vor, den Betrag der Kaution bis zur endgültigen Entscheidung über das Bußgeldverfahren einzubehalten. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: www.fomento.es

 

VII. MIETERVERPFLICHTUNGEN

Der Mieter verpflichtet sich:

  1. Das gemietete Boot ordnungsgemäß zu nutzen und die von den maritimen Behörden festgelegten Regeln zu beachten.
  2. Nicht mehr Personen an Bord zu nehmen als gemäß dem Schiffszertifikat erlaubt, das Boot nur für Freizeitfahrten zu nutzen und nicht an Regatten teilzunehmen. Er verpflichtet sich auch, das Boot nicht zu vermieten, zu untervermieten oder teilweise zu vermieten.
  3. Das Rauchen an Bord ist verboten, nur in den vom Eigner oder der Besatzung ausgewiesenen Außenbereichen.
  4. Minderjährige müssen immer von einem Erwachsenen begleitet oder beaufsichtigt werden und dürfen nicht der Verantwortung der Besatzung unterstehen.
  5. Professionelles Tauchen ist nur unter Aufsicht qualifizierter Fachleute in autorisierten Gebieten gestattet.
  6. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Mieter an, dass die Nutzung des persönlichen Boots, des Beiboots oder der an Bord befindlichen Wasserspielzeuge (einschließlich Seabob und Unterwasser-Scooter) vollständig auf eigenes Risiko erfolgt, und verpflichtet sich, den Vermieter, seine Charterer, Broker, Kapitäne und Mitarbeiter von und gegen jegliche Klagen, Schäden, Kosten oder Haftungen freizustellen, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags oder der Nutzung von Beibooten ergeben, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Ansprüche, Schäden, Kosten oder Haftungen für Geldbußen, Verluste oder Schäden an Eigentum oder für Tod oder Verletzungen von Personen.
  7. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für nicht im Bestand des Bootes enthaltene Wasserspielzeuge, deren ordnungsgemäße Nutzung die Verantwortung des Mieters und des Eigentümers ist.
  8. Illegale Drogen und Waffen sind an Bord strengstens verboten, ebenso wie alle Produkte, die gegen spanisches Recht verstoßen könnten.
  9. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Eigners an Bord gebracht werden.
  10. Das Schleppen anderer Boote ist strengstens verboten. Es wird nur gestattet, das gemietete Boot in den gleichen Fällen schleppen zu lassen und immer mit eigenen Leinen, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Mieter wird keine Vereinbarungen treffen oder Verantwortung übernehmen, ohne die Genehmigung des Eigentümers.
  11. Bei gefährlichen Wetterberichten über Wetter oder See (über 6 Beaufort oder 27 Knoten Wind) verpflichtet sich der Mieter, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder zum nächsten sicheren Hafen oder Ankerplatz in seiner Nähe zu fahren. Der Mieter muss jederzeit die Wetterberichte kennen, um einen Navigationsplan zu haben, der es ihm ermöglicht, die Integrität des Bootes ohne Risiko zu erhalten.
  12. Das Boot nicht unbeaufsichtigt in offenen Gewässern lassen, ohne einen erfahrenen Crewmitglied an Bord zu haben.
  13. Bei der Reinigung keine Produkte oder Utensilien verwenden, die Schäden verursachen könnten.
  14. Für Schäden oder Verluste an dem gemieteten Boot, den Verlust seiner Bestandteile und für Verspätungen bei der Rückgabe des Bootes verantwortlich sein.
  15. Für den Diebstahl oder Verlust des Beiboots verantwortlich sein, wenn es nicht in einer geschlossenen Kiste verstaut oder fest auf dem Deck des Bootes verkeilt ist. Der Mieter haftet für alle Folgen von Ankern, insbesondere für die erforderlichen Maßnahmen bei Änderungen der Winde oder der Strömungen.
  16. Für alle Handlungen der auf der Passagierliste aufgeführten Personen verantwortlich sein, die niemals die maximale Kapazität des Bootes überschreiten dürfen.
  17. Das Boot ausschließlich als touristische oder Freizeitcharter zu nutzen, sodass es in keinem Fall für Handelsoperationen, professionelle Fischerei, Transport, Sportwettkämpfe, Regatten und andere Aktivitäten, die nicht mit dem Zweck des Bootes vereinbar sind, verwendet werden darf. Der Mieter als alleiniger Verantwortlicher für das Boot während der Mietzeit wird es mit Verantwortungsbewusstsein unter Einhaltung der Vorschriften der zuständigen Behörden nutzen und ist allein verantwortlich für die daraus resultierenden Konsequenzen.
  18. Für Schäden oder Verluste an den persönlichen Gegenständen der Passagiere während der Mietzeit verantwortlich sein.

 

VIII. BOOTVERSICHERUNG

Die Bootversicherung deckt Personen mit begrenztem Schutz ab und deckt keine Unfälle außerhalb des Bootes ab oder Verluste oder Schäden an den persönlichen Gegenständen des Mieters, der Crew oder der Gäste an Bord des Bootes. Der Mieter erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die Versicherung eventuelle Schäden an den Segeln aufgrund von unsachgemäßer Verwendung nicht abdeckt, und akzeptiert die Verantwortung für die Bezahlung jeglicher Schäden an denselben. Die Zahlung erfolgt von der Kaution abgezogen.

 

IX. NAVIGATIONSBEREICH

Das erlaubte Navigationsgebiet wird wie folgt festgelegt:

  • Boot ohne Lizenz: Navigationsbereich zwischen Salt Elm und Camp de Mar und maximaler Abstand zur Küste von 300 Metern.
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    Boote mit einer Länge zwischen 5 und 7 Metern: Navigationsbereich zwischen Cala en Basset und Portals Vells und maximaler Abstand zur Küste von 500 Metern.

  • Boote mit einer Länge zwischen 7 und 10 Metern: Navigationsbereich zwischen Deià und Portals Nous und maximaler Abstand zur Küste von 1.000 Metern.
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    Boote über 10 Meter: Navigationsbereich zwischen Deià und Palma und maximaler Abstand zur Küste von 2 Seemeilen. Bei Booten mit einer Länge von mehr als 10 Metern kann eine Erweiterung des Navigationsbereichs (innerhalb der Küstenlinie der Balearen) nach vorheriger Genehmigung des Vermieters beantragt werden.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt automatisch zur Kündigung des Vertrags mit dem Verlust der gezahlten Beträge, und dies unbeschadet der Zahlung der Kosten und Verantwortlichkeiten, die sich aus einer solchen unsachgemäßen Nutzung ergeben könnten.

 

X. RAHMENVEREINBARUNG

Diese Bedingungen gelten als Rahmenvertrag und gelten für alle Mietverträge, die der gleiche Mieter mit dem Vermieter abschließt.